Laufende Lohnbuchhaltung · inkl. Baulohn
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung – inklusive Baulohn
Wir rechnen Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter jeden Monat ab, übernehmen die Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt und erstellen die nötigen Bescheinigungen. Das gilt auch für Betriebe mit gewerblichen Mitarbeitern am Bau.

Für wen
Für wen das passt.
- Betriebe mit Angestellten, Minijobbern oder Aushilfen – unabhängig von der Größe
- Bau- und Handwerksbetriebe mit gewerblichen Mitarbeitern
- Unternehmen, die die Lohnabrechnung auslagern wollen, statt sie intern aufzubauen
- Gründer, die den ersten Mitarbeiter einstellen
Leistungsumfang
Was enthalten ist.
- 01
Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
Präzise und pünktlich, unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
- 02
Meldungen an Sozialversicherungsträger
Alle notwendigen Meldungen, zum Beispiel Beitragsnachweise und SV-Anmeldungen.
- 03
Lohnsteuer und Sozialabgaben
Fachgerechte Berechnung und fristgerechte Übermittlung an die zuständigen Stellen – einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldung.
- 04
Bescheinigungen
Einkommensnachweise, Arbeitsbescheinigungen und Meldungen für Behörden.
- 05
Baulohn
Abrechnung für gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe mit ihren eigenen tariflichen und sozialrechtlichen Regeln.
- 06
Digitale und sichere Verarbeitung
Moderne Programme und ein geschützter Datenaustausch über das Mandanten-Portal.

Was Baulohn besonders macht
- Tarifliche Mindestlöhne und Zuschläge im Bauhauptgewerbe
- Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU)
- Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit
- Winterbeschäftigungs-Umlage
Baulohn
Abrechnung für Bau- und Handwerksbetriebe
Wer gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe beschäftigt, rechnet nach eigenen Regeln ab. Bei uns ist Baulohn Teil der laufenden Lohnabrechnung.
Ablauf
So gehen wir vor.
Schritt 1: Erstgespräch
Wir klären Mitarbeiterzahl, Beschäftigungsarten und ob Baulohn anfällt.
Schritt 2: Stammdaten und Übernahme
Wir erfassen die Personaldaten Ihrer Mitarbeiter für die laufende Lohnabrechnung und übernehmen die Werte aus der bisherigen Abrechnung.
Schritt 3: Monatlich abrechnen
Sie melden Stunden und Änderungen bis zu einem Stichtag, den wir mit Ihnen vereinbaren. Wir rechnen ab.
Schritt 4: Melden und dokumentieren
Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldung und Abrechnungen gehen fristgerecht raus. Sie erhalten alle Unterlagen digital.
Das hilft uns im Erstgespräch.
Nichts davon ist Pflicht – je mehr Sie mitbringen, desto konkreter wird das Gespräch.
- Personalstammdaten: Steuer-ID, SV-Nummer, Krankenkasse, Bankverbindung
- Arbeitsverträge und Vereinbarungen zu Lohn, Stunden und Zuschlägen
- Letzte Lohnabrechnungen bzw. Lohnjournal des laufenden Jahres
- Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit
- Bei Baulohn: Betriebskonto bei der SOKA-BAU
Was wir übernehmen
Wiebe & Partner ist ein Buchhaltungsbüro. Nach § 6 Nr. 4 StBerG übernehmen wir das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Ihre Unterlagen bereiten wir so auf, dass Ihr Steuerberater direkt damit weiterarbeiten kann.
Fragen
Häufige Fragen.
Verwandte Leistungen
Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich das?
Wir rechnen unabhängig von der Größe Ihres Betriebs ab – auch wenn Sie nur wenige Mitarbeiter beschäftigen.
Rechnen Sie auch Minijobs und Aushilfen ab?
Ja. Wir rechnen auch Minijobs und kurzfristig Beschäftigte ab – als Teil der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Was muss ich jeden Monat liefern?
Stunden bzw. Arbeitszeiten, Änderungen wie Ein- und Austritte, Krankheit oder Urlaub sowie Sonderzahlungen. Den genauen Ablauf stimmen wir im Erstgespräch ab.
Wer ist für die Meldungen verantwortlich?
Rechtlich bleiben Sie als Arbeitgeber verantwortlich. Wir erstellen und übermitteln die Meldungen in Ihrem Auftrag und halten die Fristen im Blick.
Erstgespräch
Sprechen wir über Ihre Buchhaltung.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen.
- E-Mailinfo@wiebe-partner.de
- BüroSchlehenring 3, 89584 Lauterach
- Bereits Mandant?Zum Mandanten-Portal (öffnet in neuem Tab)


